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   VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011   

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VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011 (https://dejure.org/2014,14688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12.06.2014 - 7 CE 14.10011 (https://dejure.org/2014,14688)
VGH Bayern, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 7 CE 14.10011 (https://dejure.org/2014,14688)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Freiburg, 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13

    Rechtsschutzinteresse für einen auf hilfsweise Zulassung zu einem der niedrigeren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Ob für das Begehren überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis des bereits für den klinischen Studienabschnitt qualifizierten Antragstellers besteht (vgl. hierzu VG Düsseldorf, B.v. 12.12.2013 - 15 Nc 32/13 - juris Rn. 41 ff., VG Freiburg, B.v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 - juris Rn. 46), bedarf somit keiner Erörterung.
  • VG Düsseldorf, 12.12.2013 - 15 Nc 32/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im begehrten 1.

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Ob für das Begehren überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis des bereits für den klinischen Studienabschnitt qualifizierten Antragstellers besteht (vgl. hierzu VG Düsseldorf, B.v. 12.12.2013 - 15 Nc 32/13 - juris Rn. 41 ff., VG Freiburg, B.v. 29.11.2013 - NC 6 K 2390/13 - juris Rn. 46), bedarf somit keiner Erörterung.
  • VerfGH Berlin, 15.01.2014 - VerfGH 109/13

    Verletzung des Kapazitätserschöpfungsgebots durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Dass der Verordnungsgeber den durch die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage eröffneten Rahmen überschritten hätte oder dass er seiner Obliegenheit, die zugrunde gelegten Annahmen und die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und ggf. korrigierend einzugreifen, sofern hierfür Anlass besteht (vgl. VerfGH Berlin, B.v. 15.1.2014 - VerfGH 109/13 - DVBl 2014 S. 375), nicht nachgekommen wäre, ist nicht ersichtlich.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2014 - 5 NC 13.13

    Charité-Universitätsmedizin Berlin; Humanmedizin; WS 2012/13; 1. FS,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Deshalb ist es nicht zu beanstanden, wenn der Verordnungsgeber an den bisherigen Festlegungen für die Berücksichtigung der stationär in tagesbelegten Betten aufgenommenen Patienten und der lediglich ambulant behandelten und damit für die Ausbildung weniger geeigneten Patienten festhält (vgl. auch OVG Berlin-Bbg., B.v. 18.3.2014 - OVG 5 NC 13.13 - juris Rn. 11-20; NdsOVG, B.v. 22.8.2013 - 2 NB 394.12 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 21.10.2013 - 7 CE 13.10252

    LMU München; Zahnmedizin; Sommersemester 2013; Vergabe eines freien

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 7 CE 13.10252 - juris Rn. 15 für Studienanfänger; ebenso SächsOVG, B.v. 29.4.2014 - NC 2 B 509/13 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 22.04.2014 - 7 CE 14.10043

    LMU München; Zahnmedizin; Wintersemester 2013/2014; Zulassung zum höheren

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Einzelne beurlaubte Studenten sind bei der Zulassung für ein höheres Fachsemester aus der Gesamtzahl der in diesem Studiengang eingeschriebenen Studierenden auch dann nicht "herauszurechnen", wenn sie über mehrere Semester hinweg beurlaubt wurden (BayVGH, B.v. 22.4.2014 - 7 CE 14.10043 - juris Rn. 8-10).
  • OVG Sachsen, 29.04.2014 - NC 2 B 509/13

    Zahnmedizin, Beurlaubung im ersten Fachsemester, Belegung im ersten Fachsemester,

    Auszug aus VGH Bayern, 12.06.2014 - 7 CE 14.10011
    Eine solche "Mehrfachzählung" wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten unvereinbar, da sie zur Folge hätte, dass diese Studierenden ohne sachlichen Grund wiederholt die für das entsprechende Fachsemester vorgesehenen und neu zu vergebenden Studienplätze "blockieren" würden (vgl. BayVGH, B.v. 21.10.2013 - 7 CE 13.10252 - juris Rn. 15 für Studienanfänger; ebenso SächsOVG, B.v. 29.4.2014 - NC 2 B 509/13 - juris Rn. 8).
  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 7 CE 17.10240

    Keine vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Abgesehen davon, dass die UR bei der Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität grundsätzlich auch teilstationäre Leistungen in Tageskliniken berücksichtigt (vgl. auch Schriftsatz des Beklagten vom 19.12.2017, S. 3), hat auch der Verordnungsgeber bislang davon abgesehen, nach Beobachtung der diesbezüglichen tatsächlichen Entwicklung korrigierend einzugreifen (vgl. dazu ausführlich: BayVGH B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).

    Da die Mitternachtszählung im Übrigen auch zu einem Ausgleich der Interessen der Studierenden an einer ordnungsgemäßen praktischen und patientenbezogenen Ausbildung einerseits und der Interessen der betroffenen Patienten, unzumutbare Belastungen im Rahmen dieses Unterrichts zu vermeiden andererseits führt (vgl. dazu: BayVGH B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16), besteht auch vor dem Hintergrund des Beschwerdevorbringens kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 7 CE 17.10241

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Abgesehen davon, dass die UR bei der Berechnung der patientenbezogenen Ausbildungskapazität grundsätzlich auch teilstationäre Leistungen in Tageskliniken berücksichtigt (vgl. auch Schriftsatz des Beklagten vom 19.12.2017, S. 3), hat auch der Verordnungsgeber bislang davon abgesehen, nach Beobachtung der diesbezüglichen tatsächlichen Entwicklung korrigierend einzugreifen (vgl. dazu ausführlich: BayVGH B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).

    Da die Mitternachtszählung im Übrigen auch zu einem Ausgleich der Interessen der Studierenden an einer ordnungsgemäßen praktischen und patientenbezogenen Ausbildung einerseits und der Interessen der betroffenen Patienten, unzumutbare Belastungen im Rahmen dieses Unterrichts zu vermeiden andererseits führt (vgl. dazu: BayVGH B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16), besteht auch vor dem Hintergrund des Beschwerdevorbringens kein Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 7 CE 18.10011

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 19.9.2018 - 7 CE 18.10008 - BA S. 3 f.; B.v. 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16; B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazität gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18014

    Einstweilige Anordnung - keine vorläufige Zulassung im Studiengang Humanmedizin

    Bei Ermittlung der tagesbelegten Betten ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, die "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn. 11 m.w.N., insbesondere B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18010

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU

    Bei Ermittlung der tagesbelegten Betten ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, die "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn. 11 m.w.N., insbesondere B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18001

    Zur Ermittlung der patientenbezogenen jährlichen Aufnahmekapazität einer Klinik

    Bei Ermittlung der tagesbelegten Betten ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, die "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn. 11 m.w.N., insbesondere B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18006

    Vorläufige Zulassung zum Medizinstudium außerhalb der Kapazität

    Bei Ermittlung der tagesbelegten Betten ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, die "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn. 11 m.w.N., insbesondere B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG München, 07.12.2021 - M 3 E 21.18026

    Erfolgloser Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studiengang, Humanmedizin Klinik

    Bei Ermittlung der tagesbelegten Betten ist nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich das erkennende Gericht anschließt, die "Mitternachtszählung" mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der erschöpfenden Kapazitätsauslastung vereinbar (BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 7 CE 17.10240 - juris Rn. 11 m.w.N., insbesondere B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 19.09.2018 - 7 CE 18.10008

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (z.B. BayVGH, B.v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris Rn. 16, vom 12.6.2014 - 7 CE 14.10012 u.a. - juris Rn. 18 ff, sowie vom 5.11.2015 - 7 CE 15.10362 u.a. - juris Rn. 19 ff. und Rn. 22) ist die Berechnung der patientenbezogenen Kapazitäten gemäß § 54 Abs. 2 Nr. 1 HZV unter Zugrundelegung der Berechnungsmethode der Mitternachtszählung auch angesichts des Rückgangs der damit erfassten Patienten und der Einführung neuer Lehrmethoden verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • VGH Bayern, 21.04.2016 - 7 CE 16.10024

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Ob für das Begehren überhaupt ein Rechtsschutzbedürfnis des bereits mit zwei Studiensemestern qualifizierten Antragstellers besteht (vgl. hierzu BayVGH B. v. 12.6.2014 - 7 CE 14.10011 - juris), bedarf somit keiner Erörterung.
  • VG Regensburg, 07.11.2017 - RO 1 E HK 17.10058

    Antrag auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Klinik) an einer

  • VG Regensburg, 06.11.2017 - RO 1 E HK 17.10046

    (Vorläufige) Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Erschöpfung der

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 7 CE 16.10026

    Ausbildungskapazität ausgeschöpft - Zulassung zum Studium der Zahnmedizin

  • VG München, 10.05.2021 - M 3 E 20.18087

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin - Klinik - an der LMU

  • VG Ansbach, 04.08.2022 - AN 2 E 22.10044

    Zulassung zum 1. klinischen Fachsemester (5. Fachsemester) des Studiengangs

  • VG Regensburg, 14.06.2016 - RO 1 E HK 16.10015

    Kein Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin

  • VG Ansbach, 22.03.2022 - AN 2 E 21.10148

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Hochschulzulassung, Studiengang, Zulassungszahl,

  • VG Regensburg, 07.12.2016 - HK 16.10114

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin

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